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Alt 09.05.2025, 18:39
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)
AW: Annett Kaufmann (GER)

Es wäre von beiden schlau den Ball flachzuhalten, was das angeht. Beide hätten ja gleichermaßen Konse zu befürchten.

Einmal was die Strafordnung des DTTB hergibt:

Erster Unterabschnitt

Allgemeines
§1 Zuständigkeitsbereich
(1) Diese Ordnung regelt das Verfahren und die Anwendung des Rechts bei allen Streitfällen
im Sinne von § 43.1 der Satzung.
(2) Der Rechtsprechung der Judikativorgane des DTTB (siehe §§ 45 ff. der Satzung) unterliegen alle Mitglieder und Mitarbeiter des DTTB, Teilnehmer am Spielbetrieb des DTTB
sowie die Bundesangehörigen

Zweiter Unterabschnitt

Grundsätze des Verfahrens vor den Judikativorganen
§14 Einleitung des Verfahrens
(1) Die Judikativorgane werden auf Antrag, Anzeige, Anklage, Einspruch oder Berufung tätig


Teil III

Strafen gegen Bundesangehörige.§

61 Unsportliches Verhalten
Unsportliches Verhalten bei Mannschaftskämpfen oder Turnieren wird mit einer Sperre bis zu
sechs Monaten bestraft. Auf eine Disqualifikation durch den Oberschiedsrichter kommt es
dabei nicht an

§ 64 Beleidigung
Wer einen Mitarbeiter des DTTB, einen Schiedsrichter, seinen Gegner oder Zuschauer
beleidigt oder bedroht, wird mit einer Sperre bis zu zwölf Monaten bestraft.

Teil IV
Gemeinsame Vorschriften
§ 68 Ermessen des Gerichts
Es liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts, anstelle einer Sperre oder zusätzlich zu einer
Sperre eine Geldstrafe von * 100,-- bis * 3.000, -- zu verhängen. In besonders schweren
Fällen oder Wiederholung kann das Gericht beim zuständigen Mitgliedsverband den Entzug
der Spielberechtigung beantragen
...

Zusammengefasst:

1) Hain ist Mitarbeiter, Kaufmann nimmt am Spielbetrieb des DTTB teil, dieser ist dafür zuständig
2) Es wird nur auf Anzeige hin etwas passieren. Sollten beide das einfach abhaken, so hat das keine Konsequenzen.
3) Möglich wären §61 Unsportliches Verhalten oder §64 Beleidigung
4) Es wäre nach Abwägung der rechtlichen Stellen eine Sperre oder Geldstrafe möglich
5) Es liegt im Interesse der Beteiligten das nicht weiter eskalieren zu lassen, deswegen ist damit nicht zu rechnen

Nur meine persönliche Einschätzung ohne Gewähr auf Richtigkeit, lasse mich da gerne korrigieren.

Geändert von Hansi Blocker (09.05.2025 um 20:12 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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