Zitat:
Zitat von NoTopspin
Nein, sie ist volljährig, nicht notwendigerweise erwachsen. Dass das Erwachsenenstrafrecht erst ab 21 unbedingt anzuwenden ist, macht deutlich, dass mit 18 dieser Reifeprozess noch nicht abgeschlossen ist. Sie kann (und ich hoffe wird) noch viel lernen.
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Ich hoffe auch, dass sie noch dazulernt. Ihren Reifeprozess halte ich in ihrem Fall allerdings zumindest "für weit fortgeschritten" - sie kommt nicht aus der Gosse, hat Abitur, weiß seit Jahren wie der "Tischtenniszirkus" läuft. Deswegen will ich sie in dieser Sache nicht zu arg in Schutz nehmen...