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AW: Ab wann kann man einen Wechselantrag stellen?
Von Verbandsseite relevant:
1. Der neue Verein stellt fristgerecht den Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung. Damit gilt deine Spielberechtigung ab 1.7. nur noch für den neuen Verein.
2. Du bist Mitglied im neuen Verein (offiziell ab 1.7.)
Alles andere ist deine persönliche Sache. Sonderfälle mit mehreren Spielberechtigungen (Jugend/Senioren) außen vor.
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