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Alt 04.02.2005, 16:42
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Rainer Rainer ist offline
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AW: Dies ist das Wörterbuch

Zitat:
Zitat von Kakerlake
Ich erkläre euch Newbies mal was zur Aufschlagwahl, das ihr garantiert noch nicht wißt (und die dazugehörigen Begriffe lauten: Rückschlag wählen, Seitenwahl, Aufschlagwahl):
Die Aufschlagwahl dürfte eigentlich gar nicht "Aufschlag"wahl heißen (und heißt sie wohl auch gar nicht, ist ein ITTF-Schiri hier ?), weil der Sieger der Wahl nicht über den Aufschlag entscheidet, sondern drei Möglichkeiten zur freien Auswahl hat, worüber er entscheiden möchte:
1. Er entscheidet über den Aufschlag, d.h. er entscheidet sich für den eigenen Aufschlag oder er sagt: Ich wähle den Rückschlag (und nicht wie es landläufig heißt: Ich gebe den Aufschlag ab.) Und das bedeutet, daß der Gegner mit dem Aufschlag beginnen muß. Entscheidet er also über den Aufschlag, dann darf der Gegner aber über die Tischseite entscheiden, auf der er den 1.Satz bestreiten will.

2. Er entscheidet über die Tischseite. Dann darf der Gegner über den Aufschlag - wie in 1. beschrieben - entscheiden.

3. Er gibt den Wahlsieg an seinen Gegner ab, d.h. der Gegner darf anfangen, über irgendetwas zu entscheiden. Ob der Gegner dies ablehnen darf, weiß aber auch ich nicht.

Wenn ihr also mal schon vor der Partie Verwirrung beim Gegner hervorrufen wollt, praktiziert einfach mal die dritte Variante. Immer wieder lustig - aber erlaubt !
1. Die "Aufschlag"wahl heißt gem. ITTR A-13 "Auf- und Rückschlag- sowie Seitenwahl".

2. Da die Regel A-13.1 im Sinne einer abschließenden Aufzählung zu verstehen ist, kommt die von Dir formulierte Variante 3 nur in Frage, wenn die Beteiligten die Regeln nicht ausreichend kennen.

3. Es braucht keinen Internationalen Schiedsrichter, um die von Dir angesprochene Frage zu beantworten.

4. Ich halte es für fraglich, ob Du es hier mit "Newbies" zu tun hast.

5. Da Du in dem Beitrag keine Smilies verwendest, nehme ich prima facie an, daß es Dir ernst ist ist mit dem Posting. Mein Tip: Regeln lesen!

Gruß,
Rainer
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