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Alt 28.05.2025, 13:03
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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AW: Ab wann kann man einen Wechselantrag stellen?

Zitat:
Zitat von onkelz.K Beitrag anzeigen
Ich habe es gerade durch. Es gibt vom (neuen) Verein div. Unterlagen, die du unterschreiben musst. Wechsel vom Verein (Verband) zum neuen Verein (Verband), Beitrittserklärung und weitere Unterlagen, was der neue Verein eben so haben möchte, (lt. Satzung, DSGVO o.ä.).

Mit deinem alten Verein kannst du es halten wie du willst. Wenn du da weiterhin trainieren und Mitglied sein möchtest, kannst und musst du das losgelöst vom Spielbetrieb betrachten.
Ich bin mittlerweile in 4 Vereinen "Mitglied", einige bieten eine Art "passive Mitgliedschaft" an.
Du machst es eben korrekt. Wir alle aber wissen, dass es im Tischtennis ab und zu an der Umsetzung der Regeln mangelt.

Eine Spielberechtigung ist ebenfalls sofort zu widerrufen, wenn im Zusammenhang mit der Erteilung
oder dem Wechsel einer Spielberechtigung falsche Angaben gemacht wurden oder das Vorliegen der
gemäß WO B 1.2 geforderten schriftlichen Erklärungen des Spielers (bei Minderjährigen die der ge-
setzlichen Vertreter), Identitäts- oder Mitgliedschaften vom Verein auf Anforderung des zuständigen Mitgliedsverbandes nicht nachgewiesen werden kann.

Wo nichts angefordert wird, braucht man im Regelfall auch nichts aktiv nachweisen.
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