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AW: Spielklassenübernahme in Bundesspielklasse
Der Anschluss der Mannschaft an den neuen Verein kann nichts mit den Spielern zu tun haben, da, wie Du richtig schreibst, noch gar nicht sicher ist, welche Spieler wechseln. Abgesehen davon wäre damit dann immer noch nicht gesichert, dass die Spieler dann auch spielen.
Der Anschluss einer Mannschaft an einen neuen Verein bedeutet wirklich nur die Übernahme der Spielklasse durch den neuen Verein. Die Spieler haben damit nichts zu tun.
Das ist zumindest meine Interpretation der WO diesbzgl..
Der Spaltungsvertrag ist nur ein Hilfsmittel um diese Übernahme schriftlich festzuhalten.
Möglich ist dies schon länger und am Beispiel Korntal (Übernahme des Spielklassenrechts von Jena) letztes Jahr hat dies ja auch schon stattgefunden.
In früheren Beispielen hat dies ebenfalls schon stattgefunden. Das ist also tatsächlich nicht wirklich etwas Neues.
Es gibt aus der Relegation übrigens nur einen Nachrücker, da ein Verein auf die Relegation verzichtet hatte und somit nicht mehr nachrücken kann. Die zweite Verein, die auf der Seite mit Anwartschaft genannt wird, wurde Dritter in der Oberliga Hessen und war somit natürlich auch vor der mannschaft bzw. Verein, der die Spielklasse übernimmt.
Dass es zwei Mannschaften gibt, die auf Anwart stehen beantwortet auch die Fragen von masl. Es ist hier in dem Fall klar eine Spielklassenübernahme, da diese beiden Mannschaften sonst vorher nachrücken dürften.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
Geändert von Chris Kratzenstein (31.05.2025 um 13:36 Uhr)
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