Bitteschön:
Zitat:
Radlerhosen und Untertrikots
Unter Hose bzw. Röckchen getragene Radlerhosen sind auch dann zulässig, wenn sie
eine andere Farbe als die darüber getragene Sportkleidung haben. Sie müssen jedoch
eine andere Farbe als die des verwendeten Balls haben. Zulässig sind auch solche
Radlerhosen, die knapp unterhalb des Knies enden.
Gleiches gilt für unter dem eigentlichen Trikot getragene Shirts (z.B. Radtrikots). Zu-
lässig sind auch solche Unterbekleidungen, deren Ärmel länger als die des darüber
getragenen Trikots sind.
(Regelauslegung 2017)
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Also weiss geht nicht, egal ob unter der Hose sichtbar oder unter dem Trikot.