Ich würde WO F 3.4.7 so interpretieren - dort heißt es ja:
Zitat:
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Spielklassenverzicht einer Mannschaft liegt vor, wenn ein Verein für eine seiner Mannschaften im Rahmen der Vereinsmeldung auf das sportlich erreichte Startrecht für eine bestimmte Spielklasse im Spielbetrieb der nächsten Spielzeit verzichtet.
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Und in F 3.4.10 wird das dann auch noch mal ausgeführt, mit dem Hinweis "soweit sie in Textform vorliegen oder anlässlich einer fälligen Meldung in click-TT eingetragen wurden".
Da steht nirgens drin, dass die Eintragungen erst am Ende der Vereinsmeldung Gültigkeit erlangen.
Noch mal in F 3.4.10
Zitat:
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Alle vereinsseitigen Mitteilungen an die zuständige Stelle mit Auswirkungen auf die Planung, Organisation und Durchführung des Spielbetriebes sowie in Bezug auf Spielberechtigungen sind verbindlich und können nicht zurückgenommen werden.
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Trotzdem kann man sich natürlich einfach nur "verklickt" haben, so dass eine Nachfrage natürlich sinnvoll ist, bevor man jemandem einen nicht vorhanden Startplatz vergibt.