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Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?
Moin...
... zunächst vorab:
Wenn man einen im Regelwerk berücksichtigten Verstoß begeht
ist es OK, daß ein und dafür ein Ordnungsgeld verhängt wird.
ABER: Das "wie" ist hier die Frage.
Wo: Es geht um die Vorgehens- / Handlungsweise im Kreis.
Was: „Nicht antreten zum Punktspiel“ in der KL
Wann:
--> 22.11.2024 Auswärtsspiel. --> Hinrunde 2024
--> 20.03.2025 Heimspiel --> Rückrunde 2025
--> 24.03.2025 Auswärtsspiel --> Rückrunde 2025
--> 23.04.2025 – 21:51Uhr: Zustellung der Bescheide
Es hat auch vorher Kontaktaufnahme(n) gegeben:
„Wir“ haben uns auf einem Staffeltag vor Beginn
der Rückrunde persönlich gesehen
– das Ordnungsgeld wurde weder an- noch ausgesprochen.
Da fällt mir ein:
- 22.11.2024 Ordnungsgeld1 – 15 Euro
PDF- Datei erstellt: 23.04.25 – 21:43Uhr
- 20.03.2025 Ordnungsgeld2 – 25 Euro
PDF- Datei erstellt 23.04.25 – 21:45:10 Uhr
- 24.03.2025 Ordnungsgeld3 – 25 Euro
PDF- Datei erstellt 23.04.25 – 21:45:51 Uhr.
Worauf ich nun hinaus wil:
Bei unserem überregulierten Sport muß doch auch geregelt sein,
wann / bis wann ein Ordungsgeld verhängt und ausgesprochen
werden muß, d.h. es muß doch auch eine Frist geben, in der
eine solche „Bestrafung“ ausgesprochen werden muß.
-> Frage an die Experten: Wo kann ich die Regelung dazu finden?
Es kann doch nicht sein, daß ein in der Hinrunde am 22.11.2024
begangenes „Vergehen“ erst nach der Rückrunde,
am 23.04.2025, d.h. 152 Tage / 5 Monate später(!!!) geahndet wird?
Hätte – wäre – wenn:
Wenn der Staffelleiter nicht geträumt und
die Strafe gleich korrekt ausgesprochen hätte ....
hätten wir das Ordnungsgeld im November, spätestens
vor allen Mannschaften am Staffeltag vor der Rückrunde
erhalten, wäre das vollkommen OK gewesen.
Und es glaubt mir bestimmt jeder, daß wir, zurecht bestraft
---> die Gäste zum Heimspiel hätten antreten
. . . . und verdient gewinnen lassen...
---> das Auswärtsspiel im Nachbardorf, Fahrzeit 7 Minuten,
. . . . auch zu einem Ergebnis gebracht hätten...
---> wir also wie jeder andere Verein auch die
. . . . Ordnungsgelder vermieden hätten.
Es kommt noch ein Punkt hinzu:
Eigentlich wollte die Mannschaft noch ein Spiel kampflos
abgeben. Da kam dann der Hinweis des Staffelleiters,
daß die Mannschaft bei einem nochmaligen nicht Antreten
gestrichen werden würde...
Und der Hinweis auf Ordnungsgelder erfolgte
auch bei dieser Gelegenheit ... ... nicht.
Dieses Vorgehen kann man ja nur als ganz ...
... schlechten Stil
... schwache Leistung bezeichnen.
Daher nun die Frage: Ist es geregelt,
bis wann ein Ordnungsgeld verhängt
werden muß und ab wann das verfällt?
Sonst könnte man dieses Fehlverhalten ja noch
weiter spinnen und zu Beginn der Saison 2026
bekommt man noch ein Ordnungsgeld für das
Nichtantreten in der Saison 2024 zugestellt?
Hoffentlich ist das nur in unserem Kreis
mit unseren Helden nicht unmöglich...
Nachtrag / Info: Wir haben die Mannschaften umgestellt
auf 4er- Teams, wobei jeder spielen sollte und alle, die
zugesagt haben auch eingeplant wurden. Einige Spieler
hatten / haben leider akute gesundheitliche Probleme
oder die Folgen aus dem Ortswechsel dank Studium
... nicht komplett einplanen können.
Die Mannschaft wird im Übrigen auch aufgelöst.
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vG,
. . . wW
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