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Alt 03.06.2025, 10:55
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masl83 masl83 ist offline
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AW: Spielklassenübernahme in Bundesspielklasse

Bin mal gespannt ob du was finden wirst.

In der bundeseinheitlichen WO steht ja nur:
Zitat:
2.2.2 Übertrag von Spielklassenrechten
Die Spielklassenrechte aller oder einzelner Mannschaften eines Vereins dürfen nur nach Freigabe durch den Hauptverein an einen anderen Verein übertragen werden:
a. bei Anschluss eines Vereins oder seiner Tischtennisabteilung an einen anderen Verein,
b. beim Zusammenschluss mehrerer Vereine zu einem neuen Verein,
c. ggf. bei Anschluss einzelner Mannschaften an einen anderen Verein.
Der DTTB und die Verbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich die Bedingungen, Grundsätze und Fristen für den Übertrag von Spielklassenrechten.
Der Übertrag der Spielklassenrechte bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsverbandes und * soweit eine Bundesspielklasse betroffen ist - auch der des DTTB.
Voraussetzung ist, dass die betroffenen Vereine zuvor ihre gesamten finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DTTB, dem Verband und dessen Gliederungen erfüllt haben.

Wo der DTTB das für seine Spielklassen regelt, wie die Regeln sind, das steht da nämlich nicht. Andere Verbände schreiben das direkt rein, an dieser Stelle.

Weil alles was in der BSO steht ist das:

Zitat:
2.2 Übertrag der Spielklassenrechte
Die Spielklassenrechte können übertragen werden:
- nach Freigabe durch den Hauptverein an den anderen Verein
- bei Anschluss eines Vereins oder der Tischtennisabteilung eines Hauptvereins nach Freigabe
durch den Hauptverein an den anderen Verein,
- bei Fusion mehrerer Vereine an den neuen Verein.
Der Übertrag der Spielklassenrechte bedarf der Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsverbandes
Das würde eben heissen dass die Freigabe des Hauptvereins an einen anderen Verein ausreicht... wenn alle zustimmen.

Geändert von masl83 (03.06.2025 um 11:10 Uhr)
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