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AW: SBEM – Irritationen nach Erreichen des Erwachsenenalters
Pragmatisches Vorgehen: Bei der Geschäftsstelle des betreffenden Verbands (in diesem Fall eventuell bei Beiden) melden, den Fall schildern und nachfragen.
Bei unerwünschten/falschen Wechseln hat man 4 Wochen Frist, innerhalb derer ein Wechsel rückgängig gemacht werden kann, wenn beide betroffenen Vereine und der Spieler dies schriftlich beim Verband bestätigen. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall eine ähnliche Lösung möglich ist.
Geändert von markx (03.06.2025 um 12:58 Uhr)
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