In der Wettspielordnung unter B 7.2 steht Folgendes:
Zitat:
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Mit dem Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlischt die SBNM automatisch. Die Spielberechtigung wird beim bisherigen Stammverein als SBEM weitergeführt. Falls jedoch zu diesem Zeitpunkt eine SBEM bei einem Zweitverein besteht, bleibt diese bestehen, womit der bisherige Zweitverein automatisch zum Stammverein wird.
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Also eigentlich müsste es genau so sein wie von Chris beschrieben. Warum das in dem Fall anders gehandhabt wird, verstehe ich jetzt auf Anhieb nicht.