Zitat:
Zitat von w_W_
Ich dachte, es ausführlich und genau genug beschrieben zu haben...
Lies Dir den ersten Beitrag noch einmal durch.
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Es gibt in der WO und in der Strafordnung keinen genauen Termin bis wann die Strafe ausgesprochen sein muss, nur bis wann nach Aussprache die Strafgebühr eingezogen wird.
Ich würde an eurer Stelle aufgrund der vergleichweise geringen Summe kein Fass aufmachen. Ihr könntet theoretisch eine Beschwerde einlegen, kostet euch dann je nach Verband ca. 30€ - wird aber voraussichtlich auch nichts bringen.