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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugetellt?
Nochmal: Eine solche pauschale Regelung gibt es nicht. Jeder Kreis, Bezirk, ... regelt das für sich selber. Wie das bei euch geregelt ist, wissen wir nicht. Die einzige Regel: Bis zum Saisonende müssen diese Strafen verhängt worden sein.
Ich bin mir unsicher, warum du dich so empörst. Geht es darum, dass ihr euch nicht den Konsequenzen des (wiederholten) Nicht-Antretens bewusst gewesen seid? Es ist die Verantwortung jedes Vereins und jeder Mannschaft die Regeln der WO zu kennen, vor allem die bzgl. automatischer Strafen, und keine Bringschuld der Kreise, Bezirke, ... . "Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung!"
Gruß
Uli
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