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AW: Ordnungsgelder: (Bis) wann verhängt und zugestellt?
Das ist effektiv so, das eigentlich in jedem Verband es ein Strafordnung gibt, dort aber nicht explizit drin steht bis wann Bescheide und dann der Einzug der Strafe erfolgen muss. Nur die minimale Zeit zwischen Bescheid und Strafe ist fest geregelt, mindestens 14 Tage.
Es ist halt alles Arbeit, die jemand machen muss. Ich habe seit November bei uns im Bezirk jeden Bescheid selbst versendet, bzw. über das System geprüft und versendet. Kann durchaus sein, dass dies bei euch im Bezirk/Kreis immer am Ende der Saison gemacht wird, das ist ausreichend und wird so auch häufig gemacht.
Bei uns ist es so, dass die Bescheide so bald als möglich versendet werden und die Strafe, der Einzug der Ordnungsgelder bisher 2 mal pro Halbrunde, in Zukunft aber auch nur noch am Ende der Halbrunde (da die Bescheide jetzt ja immer direkt rausgehen und somit der Verursacher über seinen Fhler informiert ist) gemacht wird.
Geändert von masl83 (05.06.2025 um 14:54 Uhr)
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