Zitat:
Zitat von es.ef
@petar
Du solltest es eigentlich besser wissen, von Habeck ging keinerlei Hausdurchsuchung aus. Die Staatsanwaltschaft hat dem entschieden widersprochen:
https://www.spiegel.de/politik/deuts...f=re-so-app-sh
Jetzt teilt die Staatsanwaltschaft Bamberg mit: Die Durchsuchung ist schon beantragt worden, bevor der Grünenpolitiker in dem Fall selbst Strafantrag stellte. Der Vorfall sei über ein Onlineportal dem Bundeskriminalamt gemeldet worden.
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Ich bin da ehrlich gesagt etwas verwirrt, aber die Aussage der Staatsanwaltschaft scheint eine Lüge gewesen zu sein:
https://www.fr.de/politik/neue-wendu...-93529140.html
Daraus zitiert:
Der Durchsuchungsbeschluss habe klar gezeigt, dass es bei der Hausdurchsuchung ausschließlich um das „Schwachkopf“-Meme ging. Straftatbestände umfassten Paragraf 185, Beleidigung, und Paragraf 188, Majestätsbeleidigung. Von Volksverhetzung war keine Rede.