Habeck hätte übrigens auf eine Strafverfolgung verzichten können, hat er aber bwusst nicht gemacht.
https://www.faz.net/aktuell/feuillet...110142286.html
Daraus zitiert:
Grundsätzlich werden Beleidigungen nur auf Strafantrag der verletzten Person verfolgt. 2021 wurde eine erhöhte Strafdrohung eingeführt für öffentliche Beleidigungen von Personen des politischen Lebens, vorausgesetzt die Taten sind geeignet, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Ermittlungen wegen eines solchen Verdachts sind ohne Strafantrag zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt.
Der Verletzte hat das Recht, den schon laufenden Ermittlungen zu widersprechen, dann ist Schluss. Die bayerische Polizei hat bei Habeck nachgefragt. Er hat keinen Widerspruch eingelegt, sondern Strafantrag gestellt. Es gäbe schlimmere Beleidigungen, gesteht er zu, er habe sich aber entschlossen, jeden Vorfall strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dafür hat er das kommerzielle Start-up-Unternehmen der Vorsitzenden der Jungen Liberalen beauftragt, Straftaten zu seinem Nachteil automatisiert zu suchen.
Und so viel zum Thema, dass besagte Personen das Internet systematisch durchforsten lassen. Schäbiger gehts nimmer.