Zitat:
Zitat von mithardemb
Es spielt doch weniger eine Rolle, ob die Hausdurchsuchung erst durch Habecks Anzeige initiiert oder auch ohne diese durchgeführt wurde. Die eigentliche Frage ist doch, ob das verhältnismäßig ist.
Reicht eine relativ harmlose Beleidigung wie "Schwachkopf" in der Zukunft aus, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen und digitale Endgeräte zu beschlagnahmen? Musste man wirklich Beweise für die Beleidigung sicherstellen? Offensichtlich war der Urheber der Beleidigung doch bereits sicher identifiziert.
|
Im Prinzip hast Du recht. Und wer glaubt, dass dies verhältnismässig sei, hat aus meiner Sicht ein Problem mit dem, was wir unter freiheitlicher Demokratie verstehen.
Wenn ich das mit der Hausdurchsuchung richtig rekonstruiere, hiess es doch zunächst, dass diese nicht wegen des Beleidgungsvorwurfs erfolgt sei sondern wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das erweckt für mich den Anschein, dass die Staatsanwaltschaft und/ oder auch die Grünen (Habeck) einen schärfere Begründung für die Hausdurchsuchung gesucht haben, weil ihnen bewusst war, dass die Schwachkopfbeleidigung schon ziemlich dünn war, um die Durchsuschung zu rechtfertigen.