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Alt 06.06.2025, 09:37
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Es spielt doch weniger eine Rolle, ob die Hausdurchsuchung erst durch Habecks Anzeige initiiert oder auch ohne diese durchgeführt wurde. Die eigentliche Frage ist doch, ob das verhältnismäßig ist.

Reicht eine relativ harmlose Beleidigung wie "Schwachkopf" in der Zukunft aus, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen und digitale Endgeräte zu beschlagnahmen? Musste man wirklich Beweise für die Beleidigung sicherstellen? Offensichtlich war der Urheber der Beleidigung doch bereits sicher identifiziert.

https://www.lto.de/recht/nachrichten...ng-schwachkopf
Da ist der Vorgang relativ gut beschrieben. Fakt ist, die Staatsanwaltschaft Bamberg ist der Initiator und nicht Habeck gewesen. Warum wirklich die Hausdurchsuchung angeordnet wurde wissen wir alle nicht.
Aber ich bin gespannt, wann sich hier über die Verhältnismäßigkeit von Urteilen gegen Klimaaktivisten und die Verfahrenseinstellungen bei den Bauernprotesten geäußert wird.
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