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AW: Digitale Ergebniserfassung bald Pflicht?
Ich habe nichts gegen diese Form der Digitalisierung, solange es für Ausnahmesituationen eine Fallback-Lösung gibt, also hier z.B. das Nutzen eines Spielberichtbogens. Weiß jemand, wie das geregelt wird? Nicht erfundenes Beispiel: Der MF hat auf der Anfahrt einen Unfall und schafft es nicht zum Spiel. In unserem Fall kamen wir nicht in die Halle, weil kurzfristig kein Hallenschlüssel auftreibbar war. Wie sieht es aus, wenn durch solch ein Ereignis kein Eingabegerät, PIN, ... zur Verfügung steht?
Gruß
Uli
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