Zitat:
Zitat von HansWurst123
So etwas gibt es natürlich bisher nicht.
Ich finde es aber nicht in Ordnung, einem ehrenamtlichen Schiedsrichter auf eine privaten Haftung für mögliche Folgeschäden hinzuweisen, die in gar keinen Verhältnis zur finanziellen Aufwandsentschädigung steht, obwohl die aktuelle WO zu einer Maximaltemperatur gar nichts hergibt. Wenn etwas passiert wäre und einer umkippt, muss dann der Schiedsrichter für die Krankenhauskosten, Verdienstausfall usw. zahlen - oder wie stellt sich der Verein das vor?
Da würde ich als Ehrenamtlicher sagen "Eigenschutz geht vor. Das Risiko ist für mich nicht kalkulierbar, da man sich ja an die WO gehalten hat. Ich mache das nur in meiner Freizeit. Die geringe Aufwandsentschädigung ist mir die Sache nicht wert" und dann sollen das eben Hauptamtliche machen, die dann eben hinreichend sportlich und rechtlich geschult sein müssen.
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Die Behauptung "Der Oberschiedsrichter trägt hierfür die Verantwortung und weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch eine Haftung für Schäden beim OS liegt." ist mMn inhaltlich schlicht falsch. Ein solches Verhalten ist i.d.T. nicht okay.