Kurze Antwort: Dein Sportwart hat nicht recht.
Etwas länger der Abschnitt aus der WO:
Zitat:
13.2 Sonderregelungen für weibliche Spieler
Für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 gilt
Weibliche Spieler dürfen entweder in Mannschaften des offenen oder des weiblichen Spielbetriebs als Stamm- oder Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden. In den Mannschaften des jeweils anderen Spielbetriebes derselben Altersklasse sind zusätzlich eine Meldung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (Erwachsene: WES; Nachwuchs: NES; Senioren: SES) zulässig.
Zusätzlich gilt:
1. Die Anzahl solcher weiblichen Spieler ist pro Verein und pro Mannschaft nicht begrenzt.
2. Meldung und Einsatzberechtigung eines weiblichen Spielers als WES sind sowohl im offenen als auch im weiblichen Spielbetrieb auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt.
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