Zitat:
Zitat von Matousek
Doping ist Betrug u. hat nichts mit Einreisemodalitäten zu tun.
Das ist die Spielerin von Eastside?
Da scheiterte es auch nicht an den Einreisemodalitäten u. sicher wäre da ihr Arbeitgeber in der Verantwortung gewesen.
Diese Beispiele hinken genauso, wie der von Jhak. Da musst ja in Orthopädiegeschäft gehen um dich da mit Krückstöcken auszustatten.
Diese Beispiele meinst du doch nicht ernst?
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Damalige Spielerin von Weinheim.
Die FAQ des Auswärtigen Amts sagt dazu:
"Wie ist das Prozedere bei der Beantragung eines Arbeitsvisums?
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, Muster des Arbeitsvertrags) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.). Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung finden Sie auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Auch das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Antragsformulare für einen längerfristigen Aufenthalt können auch über den nachfolgend eingestellten Link (Visabestimmungen) heruntergeladen werden.
Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird."
Ich gehe also erstmal davon aus, dass der ursprüngliche Antragssteller bei der deutschen Vertretung im Ausland, der Spieler sein wird.
Natürlich hat da der Arbeitgeber auch gegenüber der BA und dem Ausländeramt mitzuwirken Bsp. Vorlage eines Arbeitsvertrags, Pflicht die Gültigkeit des Aufenthaltstitels zu prüfen und dies zu dokumentieren
PS: Der Spieler hat ja nicht gedopt, er war ja nur zur Dopingkontrolle nicht auffindbar

Der Spieler hat sicher vorher unterschrieben, dass er sich der Regel bewusst ist. Andere Deutsche Sportler wurden in der Vergangenheit auch mit Dopingmittel getestet, ohne dass das rechtlich als Doping gewertet wurde.
PPS: Außerdem zählt die WTT doch gar nicht als Arbeitgeber, sondern die Spieler sind alle freiberuflich tätig - oder habe ich was verpasst? In welcher Funktion, sollen die sich denn um die Einreise kümmern können. Die Spieler sind doch selbst für ihre Anreise verantwortlich.