Zitat:
Zitat von noppennorbert
Auch keine Lust zu lesen?
Es MUSS einen wie auch immer gearteten graduellen Unterschied zwischen dem geborenen und ungeborenen Leben geben, sonst wäre automatisch jede Form des Schwangerschaftsabbruchs rechtswidrig und könnte eben nicht straffrei bleiben. Ein Abbruch zum Schutz des Lebens der Mutter z.B. wäre ausgeschlossen.
Damit beschäftigt sich Brosius-Gersdorf in ihrer Auseinandersetzung zu dieser Frage. Das ist hochkomplex und daher ja auch sehr lang. Hätte sie sonst auch in einem völlig verfälschenden Satz niederrotzen können, so wie Du es hier tust.
Nein, ging eben nicht, weil es rechtsphilosophisch kompliziert ist.
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Muss es nicht. Muss es nur, wenn man das so will. Konservative Christen wissen das, die haben es auch extreme Gewissensbisse bei medizinisch indizierten Abtreibungen. Und daraus folgt auch nicht, dass es dann nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen kann, denn dann treten wirklich zwei vollkommen analoge Güter gegeneinander an: Das Recht auf Leben der Mutter und das Recht auf Leben des Kindes. Es wird also jemand sterben, es wird einer Person Unrecht getan, ergo kann man dann auch den Foetus töten, wenn schon klar ist, dass eines von zwei gleichwertigen Gütern vernichtet wird. Und es gibt sehr wenige medizinisch-indizierte Abtreibungen, bei denen der Tod der Mutter garantiert ist.