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Alt 16.07.2025, 02:18
Danielson Danielson ist offline
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Komplett falsch.
Die Grungesetzväter hatten bei Artikel 1 Kants Definitionen zur Menschenwürde im Blick:

Zitat:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So lautet der erste Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes. Dass diese Worte am Anfang stehen, zeigt, welche Relevanz sie für die Rechtsordnung der Bundesrepublik haben. Die Menschenwürde steht hierbei im deutlichen Kontrast und als Gegenbild zu den Gräueln des Nationalsozialismus. Nicht das Volk, Land oder eine Ideologie soll im Mittelpunkt stehen, sondern der Mensch und dessen Würde.

Dieses Konzept, die Idee der Menschenwürde stammt aus der Zeit der Aufklärung. Denker, wie Kant, der maßgebend an der Entstehung der Idee mitwirkte, setzten sich ab 1700 für den rationales Denken und das Überwinden tradierter Strukturen ein.
https://www.uni-potsdam.de/de/rechts...uerde-art-1-gg

Folgende Definition der Menschenwürde wird dabei zugrunde gelegt:

Zitat:
Der Begriff der Menschenwürde ist nicht deskriptiv, er beschreibt nichts Greifbares, sondern bedarf einer Auslegung.

Seit der Entwicklung der Menschenwürde gibt es dafür unterschiedliche Ansätze. So könnte es sein, dass man sich die Würde erst verdienen müsste, sie hätte einen Wert, der im Laufe des Lebens wachse und steige und je nach Mensch unterschiedlich ist. Doch das Grundgesetz möchte mit Artikel 1 Abs. 1 GG jedem Menschen ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen Zustand, seiner Leistung oder seinen Status schützen. Somit lässt sich die Menschenwürde positiv als allgemeiner Eigenwert, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, beschreiben.

Aber auch hier unterscheiden sich die Meinungen. Um die philosophisch komplizierte Frage nicht klären zu müssen, wird die Menschenwürde rechtlich negativ beschrieben. Das Bundesverfassungsgericht definiert die Menschenwürde anhand der Objektformel: Der Mensch dürfe nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und damit keiner Behandlung ausgesetzt werden, die die eigene Subjektsqualität prinzipiell in Frage stellt. Das BVerfG verzichtet damit auf eine abstrakte Definition der Menschenwürde und bestimmt sie anhand der Objektformel im konkreten Einzelfall.
https://www.uni-potsdam.de/de/rechts...uerde-art-1-gg
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"Hier vorne geht sie unter / Und kehrt von hinten zurück." (Heinrich Heine)
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