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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Auf der Ebene BSK sollte man vielleicht noch folgendes aus 15.3 ergänzen - bei ETTU-Wettbewerben reicht schon die bloße Meldung (ohne Einsatz):
"Sollte ein Stamm- oder Reservespieler der Bundesligen Damen oder Herren (einschließlich TTBL) in den oben festgelegten Zeiträumen eine Spielberechtigung für einen Mannschaftsspielbetrieb im Ausland aktiv ausüben oder für einen ausländischen Verein in Wettbewerben der ETTU gemeldet oder eingesetzt werden, so wird die Einsatzberechtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen."
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