Vielen lieben Dank für eure Erläuterungen. Ergibt für mich Sinn, dass sich tatsächlich gar nichts geändert hat durch die doppelte Spielberechtigung.
Ich verstehe dann gar nicht den Aufschrei bezüglich der Karteileichen aus dem Ausland. Diese müssten dann doch in allen Spielklassen schon immer möglich gewesen sein?
Ich nehme mal als Beispiel Frankreich (da ich da selbst spiele und ein wenig drüber weis). Die Lizenzen mit den daraus Spielberechtigungen laufen immer zum 30.06. aus und können dann zu einem beliebigen Zeitpunkt neu erworben werden. Nach unserem Regelwerk konnte und könnte man dann also im Juni beliebig viele französische Spieler in die Aufstellungen packen, da die ja zu dem Zeitpunkt alle keine Spielberechtigung ab dem 01.07. im Ausland haben? Zum Beispielsweise 01.09. holen die sich dann ne Lizenz mit Spielberechtigung in Frankreich, verlieren ihre Einsatzberechtigung aber bleiben in den Aufstellungen drin, zumindest für die Hinrunde?
Hoffe das hab ich so richtig verstanden?