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Alt 07.08.2025, 13:56
HansWurst123 HansWurst123 ist offline
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HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)HansWurst123 ist verbrannt und wird nicht mehr ernst genommen (Renommeepunkte mindestens -500)
AW: Damen 1. Bundesliga, Saison 2025/2026

Zitat:
Zitat von masl83 Beitrag anzeigen
Das Sportgericht wird kaum was anderes entscheiden. Die Frage die sich mir stellt wie weit kann man das ziehen?
Nehmen wir mal an es kann bis vor das CAS gehen, und hier haben wir ja gerade in naher Vergangenheit gelernt, dass der CAS unter den nationalen Gerichten steht bzw. nicht gegen nationales Recht des Klägers verstossen darf.
Das heißt vermutlich in diesem Fall könnte nach dem CAS ein ziviles Gericht in DE stehen, und hier würde mich dann doch interessieren ob man dem Aspekt Gesundheit Rechnung trägt und eine Austragung ggf. als unzumutbar ansieht. Ich denke das kann keiner absehen.
Allerdings vermute ich nicht, dass ein ziviles Gericht sich erstens um eine WO kümmert und zweitens dadurch eine sportliche Wertung zurückgenommen werden kann. Die hat ja erstmal mit der Tatsache ob ein sportliche Wettkampf zumutbar und durchgeführt werden kann, gar nichts zu tun.
Ist das eigentlich ein Faß, welches der Verband oder die Vereine denn selbst aufmachen wollen?

Wenn dann beim Thema Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Sozialversicherungspflicht usw. dann auf einmal alles auch praktisch kontrolliert wird, was theoretisch vorgeschrieben ist.
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