Zitat:
Zitat von masl83
Ein Beispiel, ich will das aber nicht weiter vertiefen: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz sagt, das ein Raum über +35° ohne geeignete Masnahmen als Arbeitsraum ungeeignet ist. Ist also eine Sporthalle ein Arbeitsort, in dem Profispielerinnen ihrer Arbeit nachgehen und somit ungeeignet?
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Strenggenommen ja. Das ist der Arbeitsplatz der Spielerinnen und die 35 Grad zumal bei körperlicher Arbeit gelten auch da. Das würde bei Beachtung auch Tennisturniere im Sommer bei direkter Sonneneinstrahlung in der EU vor Probleme stellen.
Wenn jetzt also ein ordentliches Gericht zum Schluss käme, dass die Weigerung der Berliner Spielerinnen gerechtfertigt ist, stellt sich natürlich die Frage, ob die damit auch eine Entscheidung zur Titelvergabe treffen oder das ganze wieder zurück an den DTTB schicken.