Zitat:
Zitat von noppennorbert
In diesem Fall geht es ja um einen extremen Geschwindigkeitsverstoß und nicht um einen der üblichen.
Ich hoffe doch, das kommt nicht so häufig vor.
In diesen im Vergleich wenigen Fällen sollte die Ermittlung von Einkommensverhältnissen möglich sein, gelingt ja auch bei jeder Geldstrafe.
Mich würden weitere Auffassungen dazu interessieren, ob Ihr denkt, dass solche Leute länger als für die bei uns üblichen drei Monate vom
Straßenverkehr ausgeschlossen werden sollten.
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Grundsätzlich gehe ich da mit.
Aber was sind denn extreme Verstösse ?
Innerorts, ausserorts usw.