Zitat:
Zitat von Haureinis Tango
4.7 Das Belagmaterial darf vor der Benutzung weder physikalisch noch chemisch oder anderweitig
behandelt werden.
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Was ist ein Sieg wert, der durch Regelverstöße zustande kam? 
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Und genau darin liegt das Problem. Die Hersteller dürfen, die Verbraucher dürfen nicht boostern.
Wenn der werksseitige Boostereffekt verflogen ist, aber Schwamm und Gummi noch top sind, was dann? Nochmal einen neuen Belag kaufen? Das kann es aber auch nicht sein. Dann boostere ich doch lieber nach. Das ist aus wirtschaftlicher Sicht völlig verständlich, widerspricht zwar den Regeln, aber für mich auch legitim, weil das Problem nicht ich als Endverbraucher und Anwender bin, sondern das Problem liegt in der Tatsache, dass Boostern nur einseitig erlaubt ist.
Also entweder dürfen die Hersteller auch nicht mehr boostern oder alle dürfen es.