Zitat:
Original geschrieben von mh
Mal eine grundsätzliche Frage zur Ausländerregelung:
Im Augenblick wird doch die Spielberechtigung von Nicht-EU-Ausländern an deren Aufenthaltserlaubnis geknüpft.
Wie lange muss die Aufenthaltserlaubnis gültig sein?
Eine ganze Spielzeit oder reicht eine 90 Tage Erlaubnis, die an der Grenze immer wieder erneuert wird?
Eine gängige Praxis von Spielern aus dem Ostblock.
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@ mh
Das Thema müsste doch zur Genüge diskutiert worden sein (siehe u.a. dts, tt-news, httv.de ..).
Trotzdem: Ein Nicht-EU-Ausländer (also Ungar, Pole, Tscheche, Chinese, Marokkaner ...) muss, sofern er hier für sein TT-Spiel Leistungen erhält (Bares, Auto, Fahrtgeld, Essen, Übernachtung...), eine Aufenthaltsgenehmigung haben, da er nicht als Tourist (mit einem im Pass abgestempelten 3-Monats-Visum zum Beispiel bei Chinesen, mit einem nicht im Pass abgestempelten 3-Monats-Visum zum Beispiel bei Tschechen) hier bei uns seinem "TT-Hobby" frönt.
Um diese Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde diese Aufenthaltsgenehmigung beantragen. In der Regel erhält er diese, da er als "Profisportler" gemäß § 5 (?) Ausländergesetz hier ist, gegen Vorlage seines Vertrages mit dem Verein. Die Höhe des Entgelts muss eine bestimmte Mindesthöhe haben (meist DM 3.000,- brutto je nach Bundesland). Davon ab gehen die üblichen Sozialbeiträge, Steuern etc.
Die Dauer der Gültigkeit der Aufentshaltsgenehmigung entspricht der Dauer des Vertrages.
Ich überlasse es Deiner Phantasie und Deinem Kenntnisstand, ob zum Beispiel die hier spielenden Tschechen entweder kostenlos hier spielen (also keinerlei Zuwendungen - s.o. - erhalten. Dann wären sie als Touristen legal hier) oder sie Zuwendungen erhalten und dementsprechend eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen können (ich kenne keinen Tschechen, der hier spielt und eine solche Aufentshaltgenehmigung nachweisen kann. Mit anderen Worten: Diese Ausländer sind alle illegal hier - zumindest nach unserer Rechtsprechung).
Der DTTB-Präsident (Jurist aus dem Norden) schreibt zwar einleuchtend im dts (ich glaube, Ausgabe 7/2001), dass so etwas nicht sein darf und bestraft wird, nennt aber kein Mittel, wie der Verband das Einhalten dieser Vorschriften kontrollieren will.
Alles klar?