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hallo oblomow,
ich weis nicht woher du deine kenntnisse nimmst. tatsache ist aber, dass es hier wohl unterschiedliche ansichten gibt. ein ungar etc, kann hier tt spielen und eine aufwandsentschädigung erhalten. eine aufenthaltsgenehmigung braucht er nur, wenn er hier arbeitet. aufwandentschädigungen innerhalb der steuerlichen richtlinien sind jedoch keine arbeit. entscheidend für den erhalt von aufwandsentschädigungen, also tatsächlich angefallenen ausgaben ist die mitgliedschaft im verein (so sieht dies das finanzamt!!!). möglicherweise muss der spieler diese entschädigungen in seinem heimatland versteuern, was aber sache des spielers ist. er ist hier als hobbyspieler (wie seine deutschen kollegen in der regel auch), somit sind auch vergleiche mit anderen tätigkeiten (beschäftigungen am bau gegen fahrtkosten...) nicht korrekt. übrigens sieht die deutsche botschaft in budapest diesen sachverhalt so. auch das finanzamt hat bei prüfungen in der vergangenheit nichts an diesen entschädigungen bemängelt.
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