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hallo oblomow,
einer unserer spieler wollte eine aufenthaltsgenehmigung. die dt. botschaft erteilte die auskunft, dass er keine aufenthaltsgenehmigung brauche und die aufwandsentschädigungen innerhalb der st. richtlinien i.o. sind und nicht unter arbeitsrecht fallen. interessant war auch noch die aussage, das ein sportverband derartige bestimmungen nicht verlangen könne (übrigens nach rücksprache mit berlin!!!). zu den juristischen fähigkeiten des dttb-präsidenten möchte ich lieber nichts sagen, da die formalen fehler beim beschluss der neuen regelung gegenstand einer klage sind und derart eklatant sind, dass ich als nichtjurist darüber nur den kopf schütteln kann.
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