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Zitat von Glücksball
Würde es denn viel bringen, diese Berufsgruppen zu integrieren? Es gibt da in der GRV m. W. keinen Sozialausgleich. Wer in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, bekommt zwei Rentenpunkte und entsprechend viel ausgezahlt. Das Äquivalenzprinzip verhindert, dass man die Ansprüche zugunsten weniger verdienender Beitragszahler reduziert.
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Das ist ja aber nicht viel - die gesetzliche Rente eines Chefarzt wird unter der Pension eines Grundschullehrers liegen. Mit Mütterrente und Co gibt es ja schon Unverteilung.
Für den Sozialausgleich zahlt man übrigens Einkommensteuer und es gibt andere Sozialleistungen z.B. Wohngeld, kostenlose Mitversicherung des Partners bei geringem Einkommen in der gKV und anderes.