Einzelnen Beitrag anzeigen
  #33  
Alt 07.08.2001, 10:33
thomas wetzel thomas wetzel ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 04.04.2001
Ort: Rosenheim
Beiträge: 177
thomas wetzel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
hallo cheftrainer,
mag ja sein, dass einige mehr geld als die aufwandsentschädigungen bekommen. bei uns (RL süd) ist dies jedoch nicht der fall. also fallen unsere ausländer nicht unter das arbeitsrecht. die konsequenz daraus ist, dass sie, wie ich als deutscher auch hobby-spieler sind. da sie kein entgeld bekommen fallen sie wie gesagt nicht unter das arbeitsrecht und genießen aufgrund der assoziierungsabkommen ihrer länder mit der eu freizügigkeit (die beschränkung der freiz. betrifft nur das arbeistrecht!!!) und dürfen nicht schlechter gestellt werden als deutsche oder eu-bürger. sollten sie eine aufenthaltsgenehmigung/arbeitserlaubnis haben dürfen sie ebenfalls nicht schlechter gestellt werden als eu-bürger/deutsche, dh sie dürfen nicht aufgrund ihrer nationalität diskriminiert werden. dies bedeutet, dass sie nicht in der ausübung ihrer tätigkeit eingeschränkt werden dürfen. dies ist jedoch der fall wenn der dttb, widerrechtlich, den einsatz dieser spieler pro mannschaft beschränkt. man kann ja über die argumente des dttb (nachwuchsförderung) geteilter meinung sein, über die rechtslage kann man sich jedoch nicht hinweg setzen. die ursprüngliche forderung nach einer aufenthalsterlaubnis/arbeitserlaubnis würde also bedeuten, dass man meherer dieser spieler einsetzen kann, wenn sie dieo.g. voraussetzungen vorhanden sind. das thema ist einfach zu komplex, so daß man es nichtso einfach wie der dttb regeln kann.
und dies allles für die 3-4 jahre bis diese satten vollmitglieder der eu sind? was bitte hat dies mit nachwuchsarbeit zu tun?
ich kann keines, wirklich keines der argumente des dttb rational nachvollziehen.
Mit Zitat antworten