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Zitat von JanMove
Hab mal ne Regelfrage.
Bei einem unserer letzten Meisterschaftsspiele hatte mein Mannschaftskamerad massive Kreislaufprobleme. Ihm wurde immer wieder schwindelig und weiss vor den Augen. Hab ihm dann geraten eine medizinische Verletzungspause zu nehmen. Der OSR kannte sich wohl auch nicht so gut aus und hat ihm eine Pause von 2 min zugestanden.
Ich hab mir dann mal nebenbei das Regelhandbuch durchgelesen und eine Passage gefunden, die dem Spieler eine 10 minütige Verletzungspause zugesteht. Allerdings stand da noch dabei, dass die Verletzungspause nicht aufgrund von Erschöpfung beim Spiel oder ähnlichem gestattet werden darf, ebensowenig, wenn die Verletzung schon vor Beginn vorhanden war und mit einer etwaigen Verletzungspause gerechnet werden muss.
So, und nun die Frage. Sind plötzlich auftauchende Kreislaufprobleme ein berechtigter Grund für eine Verletzungspause, oder wird dies generell als Folge des Spiels angesehen und ist somit ein Erschöpfungszustand?
Sollte vielleicht noch dazu sagen, dass der Spieler die Probleme bereits zu Anfang des 1. Matches hatte, und er ausserdem top durchtrainiert ist (im Gegensatz zu mir!  ). Da er normalerweise klar der stärkste Spieler bei diesem Meiterschaftsspiel war, hat er dennnoch seinen drei Einzelbegegnungen mit Hängen und Würgen jeweils im 5. Satz gewonnen, dabei allerdings auf den Einsatz im Doppel verzichtet.
JanMove
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Kreislaufprobleme können auf die Spielweise, also die Anstrengung zurückzuführen sein und sind damit nicht Verletzungs bedingt. Streng genommen also kein anrecht auf eine Verletzungspause. (siehe unten ersten Absatz)
wenn dieses problem nochmal auftauchen sollte, versuchs mal mit: Ich bin umgeknickt darf ich meine Verletzungspause nehmen. Sofern er dann nochmal eine "Verletzungspause" braucht, bitte auf den anderen Fuß schieben sonst gibts keine pause mehr.
ist wie bei nem krankenschein, nach 6 wochen zahlt die Krankenkasse. wenn du deinen Cheff ärgern willst, lass dich nach 6 Wochen auf etwas anderes krankschreiben , dann zahlt er nämlich weiter
Also die 10 min. sind eine max. Angabe ( siehe 2. absatz). er darf sie geben muß aber nicht.
...... oder wenn sie auf
die normalen Anstrengungen
des Spiels zurückzuführen ist. Spielunfähigkeit
durch Krampf oder Erschöpfung,
hervorgerufen durch den
gegenwärtigen
Gesundheitszustand des Spielers
oder
durch die Spielweise, rechtfertigt eine solche
Unterbrechung nicht,.............
Der Oberschiedsrichter kann eine Spielunterbrechung
von so kurzer Dauer wie
möglich, jedoch keinesfalls mehr als zehn
Minuten, gewähren,............