Eher was für den allg. Politikthread, aber auch hier thematisch passend.
BGH Urteil vom 9. Oktober 2025 - III ZR 180/24
https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...5/2025185.html
"Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung"
"Die Tätigkeit einer Privatperson ist als hoheitlich zu beurteilen, wenn ein innerer Zusammenhang und eine engere Beziehung zwischen der Betätigung und der hoheitlichen Aufgabe besteht. Dabei muss die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss nehmen, dass der Private gleichsam als bloßes "Werkzeug" oder "Erfüllungsgehilfe" des Hoheitsträgers handelt und dieser die Tätigkeit des Privaten deshalb wie eine eigene gegen sich gelten lassen muss...
Demzufolge sind die Schutzimpfungen, die auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung erfolgten, als noch dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend anzusehen und alle privaten Leistungserbringer - wie die Beklagte - als Verwaltungshelfer einzuordnen. Die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer trifft deshalb grundsätzlich den Staat."
Wie war das noch mit der Objektformel des BVerfG?
BVerfG, Beschluss vom 16.07.1969 - 1 BvL 19/63 (Mikrozensus)
https://openjur.de/u/183523.html
"Wie alle Bestimmungen des Grundgesetzes beherrscht dieses Bekenntnis zu der Würde des Menschen auch den Art. 2 Abs. 1 GG. Der Staat darf durch keine Maßnahme, auch nicht durch ein Gesetz, die Würde des Menschen verletzen oder sonst über die in Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Schranken hinaus die Freiheit der Person in ihrem Wesensgehalt antasten...
Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen."
Die Frage ist nur, ob der BGH absichtlich oder unabsichtlich mit diesem Zaunpfahl gewunken hat. Man kann nur hoffen, dass das vor dem BVerfG landet.