
18.11.2025, 18:06
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Klassischer Outsider
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AW: Damen 1. Bundesliga, Saison 2024/2025
https://www.tischtennis.de/news/wein...gsgericht.html
Zitat:
Frankfurt/Main. Der TTC 1946 Weinheim darf sich auch dreieinhalb Monate nach dem ersten Gewinn der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft der Damen weiter über seinen Titel freuen. Finalgegner ttc berlin eastside scheiterte nach dem Einspruch gegen die 0:6-Wertung des Final-Rückspiels vor dem Sportgericht des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) nun auch letztinstanzlich in der Berufung.
Berufungsgericht wertet Berlins Einwendungen als unbegründet
Das Berufungsgericht als finale Instanz des DTTB unter Vorsitz von Prof. Dr. Peter Meyer beurteilte die vom Berufungskläger vorgebrachte Berufung als unbegründet und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Wertung durch den Spielleiter sowie das Urteil des DTTB-Sportgerichts vollumfänglich in allen Punkten.
DTTB-Sportgericht hatte den Einspruch abgewiesen
Das Sportgericht hatte in seiner damaligen Urteilsbegründung insbesondere festgestellt, dass die Wettspielordnung des DTTB keine feste Obergrenze für Hallentemperaturen vorsieht und die Bedingungen für beide Mannschaften gleich gewesen seien. Auch ein Mangel an der Austragungsstätte im Sinne der relevanten Regelwerke habe nicht vorgelegen. Entsprechend hatte das Sportgericht die ursprüngliche Wertung von 6:0 für den TTC 1946 Weinheim, der zuvor das Hinspiel mit 6:3 gewonnen hatte, bestätigt.
Berliner Einspruch in allen Instanzen gescheitert
Der ttc berlin eastside hatte nach der Entscheidung der Spielleitung zu Gunsten Weinheims vergeblich beim DTTB-Sportgericht eine Wertung zu seinen Gunsten oder hilfsweise die Wiederholung der Partie beantragt. Der ttc berlin eastside hatte die Spielbedingungen am 29. Juni 2025 in Weinheim als gesundheitsgefährdend bezeichnet und das Spiel nach den beiden Eingangsdoppeln beim Stand von 0:2 nicht fortgesetzt. In ihrer Begründung hatten die Verantwortlichen des Vereins auf die hohen Temperaturen in der Halle (vom Oberschiedsrichter mit bis zu 38,8 °C vermerkt) sowie u. a. auf ungleiche Kühlmöglichkeiten für beide Teams verwiesen. Auch das Anrufen des Berufungsgerichts blieb erfolglos: Es bestätigte in letzter Instanz die vorausgegangenen Entscheidungen.
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