Zitat:
Zitat von mithardemb
Unser Interesse als Verein ist es den Verein selbst und unsere Mitglieder abzusichern. Wenn also der Schaden dem Verein zur Last gelegt wird oder wir z.B. bei einem Fußballturnier für Freizeitmannschaften antreten, dann sollten diese Risiken versichert sein.
Erwähnt als nicht genehmigungspflichtig.
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Genau, aber dies gilt selbstverständlich erstmal nur für die Mitglieder und nicht für Dritte z.B. "Ich frage einmal xyz ob der auch mitmachen kann, weil uns noch jemand fehlt." Außer man kümmert sich natürlich extra darum.
Ja, also ist doch klar geregelt wo man als veranstaltender Verein eine Genehmigung braucht und wo nicht.