Das kommt sehr drauf an, was man erreichen möchte: trotzdem spielen ist möglich...
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Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft von mehr als 30 Minuten (bei Koppelspielen an einem Tag für den zweiten Mannschaftskampf von mehr als 60 Minuten) darf der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn beide Mannschaftsführer und der OSR (bei Mannschaftskämpfen mit OSR) einverstanden sind.
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...oder nach >30 Minuten Protest einlegen.
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Begründet eine Mannschaft Spielabbruch, Verspätung oder Nichtantreten mit höherer Gewalt,so ist der Antrag auf Anerkennung der höheren Gewalt bei der zuständigen Stelle innerhalb von drei Werktagen nach dem Spieltermin mit sachdienlichen Unterlagen schriftlich einzureichen. Die Entscheidung über die Anerkennung der höheren Gewalt trifft die zuständige Stelle.
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s. WO Abschnitte I5.10ff.