Zitat:
Zitat von HansWurst123
Den Zusatz "im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen" hast du aber geflissentlich ignoriert.
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Häää? Willst du jetzt trollen? Das ist doch eindeutig geschrieben.
Mitglieder und Verbandsangehörige haben das Recht, im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen am Spielbetrieb teilzunehmen und weitere Angebote des Verbandes zu nutzen.
Der Beisatz ändert doch nichts daran, dass es ein Recht des Vereins und keine Pflicht des Vereins ist.
Der Zusatz "im Rahmen der geltenden Bestimmungen" besagt doch lediglich: Wenn man sein Recht nutzt am Spielbetrieb und an Angeboten des Verbands teilzunehmen, muss man sich an die geltenden Bestimmungen halten.