Das magst du so definieren, aber höhere Gewalt ist die Belegung der Halle durch einen anderen Vereins nicht.
Und das ist auch keine Grauzone in der WO. Für das Spiellokal ist der Heimverein verantworlich und hat es zun den Zeiten, die auch die WO regelt, zu Verfügung zu stellen.
Wikipedia definiert da die höhere Gewalt schon ziemlich gut:
Zitat:
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Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können
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Das steht übrigens so drin, weil das auch ein juritischer Fachbegriff ist, der klar definiert ist. Mit deiner Auslegung würdest du nicht weit kommen.
Und nocheinmal, man muss überhaupt nicht später spielen, wenn beide Mannschaften spielbereit, also die Mindestanzahl Spieler vorhanden, sind. Dann wird begonnen und wenn dann das Spiellokal nicht zu Verfügung steht, ist es nach WO Pech. Die 30 Miunuten gelten bei einer verspäteten Spielbereitschaft ein Mannschaft, nicht bei einer verspäteten zu Verfügungstellung des Spiellokals.