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Zitat von zool
Also ich verstehe hier natürlich den Wunsch nach gegenseitiger Flexibilität, aber deine Argumentation verschiebt mMn hier die Verantwortlichkeiten etwas unpassend.
In diesem Fall liegt das Problem nicht bei der Gastmannschaft und auch nicht bei fehlendem Wohlwollen, sondern beim Heimverein, der laut WO verpflichtet ist, das Spiellokal zum angesetzten Zeitpunkt bereitzustellen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, sind die Auswirkungen nicht etwas, das man den Gästen als mangelnden Entgegenkommenswillen auslegen kann.
In der Realität findet sich sicher oft eine passende Lösung - da gebe ich dir Recht. Aber es wirkt etwas wie eine Täter-Opfer-Umkehr, wenn man dem wartenden Gastteam unterschwellig vorwirft, es müsse flexibler sein, obwohl es von der Verzögerung unverschuldet betroffen ist. Verantwortlich ist in solchen Fällen der Heimverein, und diese Verantwortung sollte man nicht umkehren.
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Natürlich ist der Heimverein offiziell verantwortlich aber trägt an dieser Verzögerung ja zb keine Schuld wenn jemand vorher die Halle länger besetzt als abgesprochen /zugesagt.
Das hat mit Täter Opfer nichts zu tun, denn da sind beide unverschuldet Opfer. Deswegen kann man ja trotzdem an den Gastverein appelieren, ob es möglich ist später als die 30 min anzufangen. Wie gesagt ist es ja evtl absehbar dass zb feststeht Beispiel spiel ist 18.30 angesetzt und die Volleyballer sind 18.45 fertig und man kann sich 30 min einspielen und beginnt 19.15. Der kann dann natürlich sagen ja ist möglich. Oder ja machen wir wenn der JUgendliche/der der eher weg macht seine Spiele vorzieht oder eben nein das geht nicht und das dann eben mit WO begründen oder mit anderer Begründung.
Und im Normalfall wird da auch jeder zustimmen sofern irgend möglich.
Denn jeder weiß ja dass er demnächst vielleicht auch mal auf das entgegenkommen außerhalb der WO der anderen angewiesen ist. Und damit kann man dann nicht mehr wirklich rechnen wenn man es selber ablehnt.