Zitat:
Zitat von Kriegela
Welches Risiko geht denn der Spieler ein? Du versicherst im Mai/Juni zur Mannschaftsaufstellung das du für keinen anderen Verein ab dem 01.07. spielberechtigt bist. Stimmt ja auch. Dann holt man sich die Lizenz/Spielberechtigung in nem anderen Land im August/September (so hab ich das gemacht - Lizenz/Spielberechtigung in Frankreich erst im August bzw. September geholt - bräuchte noch ärztliches Attest etc.). Dann sagst du deinem Verein in Deutschland bescheid darüber und dann? Verliert man die Einsatzberechtigung? Okay aber in der genehmigten Aufstellung steht man ja trotzdem noch drin. Der Verein in DE muss dann ja nicht neue Aufstellungen melden.
Wenn das passiert, kann man ja auch schlecht den Verein für bestrafen. 
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Das ist dann das Problem des anderen Landes. Hier geht es darum, dass Aktive mit erklärt hohem Leistungsniveau in Deutschland eine Spielberechtigung beantragen. Da muss ja klar sein, wo sie vorher gespielt haben, sonst können sie nicht in z.B. Hessenliga, Oberliga eingestuft werden. Dann macht die Erklärung, dass sie nicht für einen anderen Verein spielberechtigt sind Sinn.