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Alt 19.02.2026, 17:00
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Mephisto Mephisto ist offline
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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von Bits&Bobs Beitrag anzeigen
Wir haben dazu einen inzwischen routinierten Prozess entwickelt: Vor der Saison wird jeder Mannschaftsführer der Liga informiert, dass vor den Spielen jeder Spieler den Zahlungsnachweis zum letzten Mitgliedsbeitrag mitzuführen hat, in der Regel eine Kopie des Kontoauszuges. Das hatte zu Beginn für etwas Murren gesorgt, wird aber inzwischen als Selbstverständlichkeit wahrgenommen.
Interessante und aufwändige Praxis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jede*r Gegner*in kooperativ mitwirkt (ich sehe hier eher eine Kompetenzüberschreitung, auch wenn es ja anscheinend hilft). Und ich bin mir sehr unsicher, ob mir die Kontrolle als Mannschaftsführer bzw. gegnerischer Verein die Vorlage eines Zahlungsnachweises zugänglich gemacht werden muss.

Die WO gilt für die Vereine. Die Vereine beantragen Spielberechtigungen/ Mannschaftsmeldungen unter Beachtung der WO. Der Spielleiter ist für die Einhaltung und Genehmigung zuständig, geht erst einmal davon aus, dass sich ans Regelwerk gehalten wird. Solange es keinen Verdachtsmoment gibt, genehmigt er/ sie nach rein sportlichen QTTR-/ WO-Kriterien. Wenn es einen Verdacht gibt, dann wäre er/ sie die Instanz, die einen Nachweis einfordern könnte oder gibt es ggf. an das Hauptamt in der Verbandsgeschäftsstelle weiter, die das dann definitiv kann.

Das hilft allerdings nicht bei Meldebetrug, wenn Spieler*innen zur Sollstärke beitragen, aber niemals eine Halle betreten.

Genau hier liegt die Schwierigkeit, das einzufangen. Aber genau hier sollten regelmäßig stichprobeartige Kontrollen der gesamten Vereinsmeldung zur Abschreckung verbandsseitig durchgeführt werden - sowie in von anderen Vereinen der Spielklasse nach WO begründete Verdachtsfälle an den Spielleiter diese konsqequent im Sinne eines Nachweises kontrolliert werden.
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Nichts bleibt wie es wird!
Mephisto
TSG Oberrad

Geändert von Mephisto (19.02.2026 um 17:21 Uhr)
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