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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Ich verstehe die Diskussion nicht so ganz. In der WO ist in den Abschnitten B 1.2 und I 5.2 klar geregelt, wie die Identität eines Spielers überprüft werden kann. Das Problem ist IMHO nicht ein unzureichendes Regelwerk, sondern die Nichtanwendung der vorhandenen Regeln, auch durch die Verbände. Deshalb ist auch die hier mehrfach geäusserte Nachfrage beim Spielleiter nicht der richtige Weg. Wenn der Identitätsnachweis einen hinreichenden Verdacht ergibt (oder dieser verweigert wird), dann ist vom Verein der zuständige Spruchausschuß per Einleitung eines SA-Verfahrens einzuschalten. Die werden sich nicht freuen das klären zu müssen, werden aber sicher aktiv werden.
Gruß
Uli
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