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AW: DTTB führt digitale Zählgeräte ein
da muss man gar nicht im Einzelfall schaun:
Bei der Verknüpfung von Scoreboard-Daten mit Smart-Racket-Daten entstehen personenbezogene Leistungs- und Verhaltensdaten, deren Verarbeitung nur mit klarer Rechtsgrundlage zulässig ist.
Spieler müssen dabei transparent informiert werden und eine echte Möglichkeit zum Widerspruch oder zur Ablehnung der Datennutzung erhalten.
Insbesondere bei Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass keine Datenerfassung oder -zusammenführung gegen den erklärten Willen einzelner Spieler erfolgt, da sonst ein Verstoß gegen die DSGVO drohen kann.
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Quidquid agis, prudenter agas et respice finem
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