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AW: Kontrolle Mitgliedschaft i.V.m. Spielberechtigung
Eine Spielberechtigung besteht nur, wenn der Spieler bzw. die Spielerin auch Mitglied im Verein ist. Kündigt der Spieler bzw. die Spielerin die Mitgliedschaft im Verein, dann erlischt auch die Spielberechtigung. Eine weitere Meldung in der Mannschaftsmeldung scheidet damit aus. So hab ich die Regelung verstanden.
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