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Alt 23.02.2005, 20:40
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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AW: NPD-Parteiverbot

Wo hier mal der Punkt "Ausländerkriminalität" angesprochen worden ist: Die Statistiken zur Ausländerkiminalität sind mit Vorsicht zu genießen. Zumindest sollten,wenn man in diesem Kontext eine Statisitk zur Ausländerkrmininalität heranziehen will, diejenigen Delikte nicht mit erfaßt werden, die nur von Ausländern begangen werden können, nämlich sämtliche Versöße gegen das ehemalige Ausländergesetz, jetzt von den Siegertypen in der Regierung Aufenthaltsgesetz getauft. Oft werden Touristen oder Besucher aus nicht EU-Staaten, die ein 90-Tage-Schengen-Visum haben, am Flughafen angetroffen, wenn Sie dabei sind, auszureisen. Wer die Dauer seines Aufenthalts nur um einen Tag ( z. B. aus flugtechnischen Gründen ) überspannt hat, begeht schon eine Straftat und wird vom BGS ( richtigerweise, da gesetzliche Vorschrift ) mit einem Ermittlungsverfahren bedacht und befindet sich damit zumindest in der Polizeistatistik. Darunter findet man oft ältere Türken, die hier Freunde, Verwandte oder Kinder besucht haben, aber ansonsten nie jemanden ein Haar gekrümmt haben.

Diese Art der Ausländerkriminalität ist nicht die Art Kriminalität, die das Unsicherheitsgefühl hervorruft, wird aber gerne damit in einen Topf geworfen.

Woher die andere Art der gemessen an der verhältnismäßig geringen Zahl der Ausländer in der gesamten Bevölkerungsstruktur hohe Quote der Ausländerkriminalität kommt, ist wissenschaftlich nicht geklärt und wird m. E. auch nicht abschließend aufklärbar sein. Ich meine, es hat viel mit dem kulturellen Hintergrund der Menschen zu tun. Gewalt gegen Frauen oder sowas wie Clan- bzw. Bandenbildung ist in vielen Gesellschaften weit mehr toleriert oder sogar üblich, als bei uns. Menschen aus solchen Kulturen verhalten sich hier oft in den eigenen Augen "völlig normal" und machen sich laufend strafbar. Das ist traurig aber wahr. M. E. hilft da nur eins, nämlich den Leuten mit aller Konsequenz klar zu machen, daß, wer in unserem Staat leben will, sich nach den hier geltenden Spielregeln ausschließlich richten muß. Sonst funktioniert das nicht.

Und letzteres gilt m. E. auch für Parteiverbote: Eine Partei, die sich augenscheinlich in ihrem tatsächlichen Auftreten nicht um die Verfassung schert, kann nicht geduldet werden. Wenn wir unsere eigenen Spielregeln ernst nehmen, dann müssen wir sie auch konsequent durchsetzen und dürfen keinen Mißbrauch dulden. Man muß eine solche Partei mit aller Konsequenz verfolgen und verbieten, egal ob links- oder rechtsradikal; gegebenenfalls muß man dann auch die Nachfolgeorganisationen verbieten.

Das Bundesverfassungsgericht macht sich ein Parteiverbot - auch aus geschichtlichen Gründen - nicht leicht. Wenn am Ende ein Parteiverbot steht, dann ist eine sehr sorgfältige Prüfung erfolgt und die Beweismittel sind hieb- und stichfest.
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Gazelle 2.0
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